Hier finden Sie Hinweise zu den landesspezifischen Fördermöglichkeiten, zuständigen Stellen und Beratungsangeboten. Aktualisierungen erfolgen zeitnah.
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wurde am 6. September 2019 in Heft 15-16/2019 von Kultus und Unterricht veröffentlicht und trat am 7. September 2019 in Kraft.
Vom 1. Oktober 2019 an können die Schulträger ihre Anträge auf Förderung bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) stellen:
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digitalpakt.html