Unternehmen

Welche Informationen sollten Unternehmen zum DigitalPakt haben?

1. Können Unternehmen Fördermittel im DigitalPakt Schule beantragen?

Fördermittel erhalten Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) für die kommunale digitale Bildungsinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie freie Schulträger in ihrer jeweiligen Rechtsform für die nach dem Recht der Länder gleichwertigen Schulen.

2. Wie werden die Investitionen im Rahmen des DigitalPakts praktisch umgesetzt?

Die Ausstattung der Schulen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Schulträger. Bei öffentlichen Trägern sind dies zumeist die Kommunen. Für manche Schulen - zum Beispiel berufliche Schulen - kann aber auch das Land selbst Schulträger sein. Private Schulträger der nach dem Recht der Länder gleichwertigen Schulen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Schulträger setzen eine Fördermaßnahme durch Beschaffung, sowie zugehörige Bau- und Installationsarbeiten um. Sie sind dabei an die einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften gebunden. Nähere Informationen enthalten die Förderrichtlinien und die Informationsangebote der Länder.

3. Macht der DigitalPakt Vorgaben für die Ausstattung angeschaffter Geräte?

Nein - eine Ausnahme sind nur Smartphones als schulgebundene mobile Geräte, die nicht förderfähig sind. Gegebenenfalls sehen aber die Länder solche Vorgaben vor.

4. Macht der DigitalPakt Vorgaben für die Ausstattung der einzelnen Schule?

Nein. Allerdings werden die prinzipiell förderfähigen Gegenstände in der Verwaltungsvereinbarung benannt - so sind zum Beispiel Smartphones nicht förderfähig. Gegebenenfalls sehen aber die Länder spezifische Vorgaben vor.