Corona-Hilfe I: Sofortausstattung

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, 500 Millionen Euro für Schülerinnen und Schüler bereitzustellen, die zu Hause auf kein mobiles Endgerät zugreifen können, sowie Schulen bei Online-Lehrinhalten zu unterstützen. Wie wird das Programm umgesetzt?

Schülerin lernt mit dem Laptop

Adobe Stock / MenineNuotrauka

Die Corona-Krise darf keine Bildungskrise werden. Je nach Entwicklung der Pandemie wird auch in den kommenden Monaten ein Großteil des Unterrichts digital gestaltet werden müssen. Nicht alle Eltern sind jedoch in der Lage, ihren Kindern ein mobiles Endgerät für das digitale Lernen zu Hause zu kaufen.

Um die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten zu sichern, hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dafür 500 Millionen Euro zusätzlich zur Basisfinanzierung des DigitalPakts bereitzustellen. Bund und Länder wollen so die Teilhabe an digitaler Bildung ermöglichen und einen wichtigen Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit machen.

Außerdem soll das Sofortausstattungsprogramm die Schulen dabei unterstützen, Online-Lehrmaterial zu erstellen. Dafür ist vorgesehen, dass den Schulen eine Förderung der Ausstattung für Online-Lerninhalte gewährt werden kann. Diese Ausstattung umfasst Hard- und Software – wie etwa Aufnahmetechnik und zur Bearbeitung nötige Softwarepakete -, aber auch Schulungen, sofern diese erforderlich sind.

Wer erhält die Förderung und wie kommen die Geräte zu den Schülerinnen und Schülern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

1. Wie wird das Geld vom Bund verteilt?

Die Bundesmittel im neuen „Sofortprogramm“ werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Ergänzt werden die Bundesmittel durch einen Eigenanteil der Länder in Höhe von zehn Prozent, wie es auch im DigitalPakt Schule schon vereinbart ist.

2. Wer beschafft die Geräte, und wer verteilt diese?

Die Länder entscheiden jeweils, nach welchem Verfahren die Geräte für die Schulen beschafft werden. Verteilt werden sollen sie durch die Schulen selbst.

3. Gibt es zentrale Kriterien für die Vergabe in den Ländern?

Nein. Die Situation vor Ort ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Die Verantwortlichen vor Ort kennen die individuelle Situation am besten. Deshalb sollen die Schulen selbst die Kriterien für die Verteilung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler festlegen.

4. Gibt es eine formale Bedürftigkeitsprüfung?

Nein, das ist nicht vorgesehen. Die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, wer tatsächlich Ausstattungsbedarf hat und können in eigenem Ermessen handeln.