Zur zeitgemäßen digitalen Ausstattung einer Schule gehört auch die breitbandige Internet-Anbindung. Viele Schulen haben nur einen moderat leistungsfähigen DSL-Anschluss. Für die digitale Mediennutzung und für IT-Services ist das nicht zukunftsfähig.
Nicht selten hat der DSL-Anschluss zu Hause eine größere Datenübertragungsrate als der einer ganzen Schule, den sich dort viele Nutzer/innen teilen. Bei solchen Voraussetzungen ist der Einsatz digitaler Medien über das Internet im Unterricht kaum möglich. Ein TV-Kabelanschluss erreicht zwar recht hohe Datenraten, Gigabit-Geschwindigkeit liefert aber erst ein Glasfaser-Anschluss.
In der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule ist formuliert, dass die durch die Digitalisierung eröffneten Möglichkeiten von Schulen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit erst genutzt werden können, wenn die Schulen über breitbandige Internetzugänge verfügen.
Die Förderung des Breitbandausbaus beruht allerdings auf anderen Rechtsgrundlagen als dem DigitalPakt. Deswegen haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) schon 2018 eine Arbeitsteilung vereinbart: Im DigitalPakt Schule wird die Vernetzung auf dem Schulgelände bis ins Klassenzimmer gefördert, im Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau in Deutschland wird der Glasfaser-Anschluss der Schulen von außen an das Internet gefördert.
Dazu wurden 2018 die Förderregeln des BMVI neu gefasst. Bis dahin waren Bildungseinrichtungen in zentraler innerörtlicher Lage dann von der Ausbauförderung ausgeschlossen, wenn ihre Umgebung als versorgt galt, also in den Ortszentren 75 Prozent der Nutzer eine Internet-Anbindung mit mindestens 30 MBit/s bestellen und nutzen können.
Anders wurde dies durch den Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser im Rahmen der aktuellen 6. Förderrichtlinie des BMVI. Dadurch sind Förderanträge möglich, die ausschließlich die Erschließung von Schulen und Krankenhäusern vorsehen. Ziel der Förderung ist ein Gigabit-Anschluss. Der Kreis der Antragsberechtigten wurde vor allem dadurch erweitert, dass die Voraussetzungen an die höchstens vorhandene Bandbreite nicht mehr auf die Schule, sondern auf jedes einzelne Klassenzimmer bezogen werden. Dieser Förderaufruf ist nicht befristet.
Die Förderung im DigitalPakt Schule und im Breitbandförderprogramm sind aufeinander abgestimmt. Damit wird den Schulen und den Schulträgern der Weg in die Digitale Bildung geebnet.