Der DigitalPakt und die Corona-Krise

Die Corona-Pandemie war und ist eine große Herausforderung für das Schulsystem. Bund und Länder haben auf diese Herausforderungen sehr flexibel und schnell reagiert und den Digitalpakt um drei Zusatzvereinbarungen ergänzt.

Schüler im Distanzunterricht

Adobe Stock / Bogdanov

Als Folge der pandemiebedingten Schulschließungen wurde 2020 beschlossen, den DigitalPakt um weitere 1,5 Milliarden für Werkzeuge zur Erstellung von digitalen Inhalten, für ausleihbare schulische mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, für die IT-Administration sowie für Leihgeräte für Lehrkräfte zu ergänzen. Damit werden mittlerweile insgesamt 6,5 Milliarden Euro vom Bund zur Verfügung gestellt. Länder bzw. Schulträger tragen nochmals 10% von dieser Summe bei. Mit diesen über 7 Milliarden Euro von Bund und Ländern sollen die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar verbessert werden.

Schnelle Hilfe: Content-Förderung

Die Digitalisierung ist ein Prozess, der viel Flexibilität erfordert und nicht innerhalb weniger Wochen komplett abgeschlossen werden kann. Das hast sich mit Beginn der Coronakrise gezeigt: Die Schulen mussten innerhalb kürzester Zeit ihren Unterricht auf digitale Formate umstellen. Um die dringenden Bedarfe nach einem Ausbau der technischen digitalen Infrastrukturen und nach digitalen Bildungsinhalten so rasch wie möglich zu befriedigen, teilte Bundesbildungsministerin Karliczek den Ländern am 19. März mit, dass die Förderung von Infrastrukturen und Content befristet bis zum Jahresende 2020 zusammen beantragt und gefördert werden darf.

Dafür wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule im Umfang von 100 Mio. Euro den Ländern zugewiesen. Die Mittel sind durch die Länder daher unmittelbar nutzbar. Die Aufteilung der Mittel erfolgte nach dem in § 8 der VV zum DigitalPakt Schule festgehaltenen Königsteiner Schlüssel.