Hier finden Sie Hinweise zu landesspezifischen Richtlinien bezüglich des DigitalPakts Schule und seiner Zusatzvereinbarungen.
Aktualisiert am 26.10.2023.
Die Förderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz wurde in Amtsblatt Nr. 7 vom 26. Juli 2019 veröffentlicht als "Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur an Schulen in Rheinland-Pfalz (Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024)".
Das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz hat zentrale Informationen zur Förderung zusammengestellt und aktualisiert diese laufend.
Das Fördermanagement und die Beratung der Antragsteller übernimmt in Rheinland-Pfalz die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit Sitz in Mainz.
Förderbekanntmachung zum DigitalPakt Schule
Förderrichtlinien:
Informationen des Landes:
Informationen zur Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“
Förderrichtlinien:
Informationen des Landes:
Informationen zur Zusatzvereinbarung „Administration“
Förderrichtlinien:
Informationen des Landes:
Informationen zur Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“
Förderrichtlinien:
https://digitalpakt.rlp.de/fileadmin/digitalpakt/20210812_Budgetliste_final.pdf
Informationen des Landes: