Hamburg

Hier finden Sie Hinweise zu den landesspezifischen Fördermöglichkeiten, zuständigen Stellen und Beratungsangeboten. Aktualisierungen erfolgen zeitnah.

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Die Förderrichtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg wurde am 17. Juni 2019 veröffentlicht.

Die Fördermaßnahmen werden durch ein zentrales Projekt und zentrale Stellen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) umgesetzt. Gesonderte Anträge einzelner Schulen in hoheitlicher Trägerschaft sind aus diesem Grunde nicht erforderlich. 

Als benannte Stelle zuständig für die Prüfung, Bewilligung und Bescheidung der Fördermaßnahmen und als Ansprechpartner gegenüber dem BMBF ist das Referat V14 im Amt für Verwaltung der Behörde für Schule und Berufsbildung. Für berufsbildenden Schulen wird ein entsprechendes (Teil-) Projekt beim Hamburger Institut für berufliche Bildung („HIBB“) eingerichtet.