Hier finden Sie Hinweise zu landesspezifischen Richtlinien bezüglich des DigitalPakts Schule und seiner Zusatz-Vereinbarungen.
Aktualisiert am: 24.10.2023
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen des Niedersächsischen Kultusministeriums wurde am 7. August 2019 veröffentlicht und trat am 8. August 2019 in Kraft.
Ab dem 14. August 2019 können die Schulträger ihre Anträge auf Förderung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde über das Online-Antragsverfahren stellen:
https://digitaleschule.niedersachsen.de/antrag/online-antrag-auf-fordergelder-179228.html
Informationen zur Förderbekanntmachung
Informationen zur Richtlinie "Sofortausstattungsprogramm"
Informationen zur Richtlinie "Administration"
Informationen zur Richtlinie "Leihgeräte für Lehrer"
Weitere Informationen des Landes