Der Bund weitet sein Engagement zur Digitalisierung der Schulen aus. Am 4.11.2020 trat die zusätzliche Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung von Administratorinnen und Administratoren, die sich an Schulen um die digitale Technik kümmern, in Kraft.
Am 3.11.2020 unterzeichnete Bundesbildungsministerin Anja Karliczek die Bund-Länder-Vereinbarung für die Förderung von Administratorinnen und Administratoren. Zuvor hatten die Länder die entsprechende Zusatzvereinbarung im DigitalPakt Schule sternförmig unterschrieben. Damit trat die Verwaltungsvereinbarung am 4.11.2020 in Kraft.
Damit wird die zweite Zusatzvereinbarung wirksam, die zum DigitalPakt Schule infolge der Corona-Pandemie vom Koalitionsausschuss im April beschlossen und von Bund und Ländern verhandelt wurde. Mit der Unterschrift unter die Zusatzvereinbarung "Administration" können nun zusätzliche 500 Millionen Euro an die Schulen fließen, um die Administration der IT in den Schulen zu fördern. Die Mittel dafür stehen bereit. Anträge können bei den Ländern gestellt werden, sobald deren Förderrichtlinien veröffentlicht wurden. Förderinformationen sind auf dieser Seite zusammengestellt.
Die Länder verpflichten sich mit der Zusatzvereinbarung ihrerseits erstmals, die digitale Fortbildung der Lehrkräfte nicht nur auszubauen, sondern dies auch zu bilanzieren und dem Bund zu berichten. Damit wird nachvollziehbar, welche Aufwände für die Qualifizierung der Lehrkräfte getrieben werden, damit die digitale Technik in den Schulen pädagogisch zielgerichtet eingesetzt wird.
Konkreter Auslöser der Vereinbarung waren die Verbesserungen in der digitalen schulischen Infrastrukturen für digitales Lernen in den zurückliegenden Monaten, die besonders durch die vom Bund bereit gestellten Mittel im DigitalPakt Schule ermöglicht wurden. Durch diese Maßnahmen stieg gleichzeitig die Anforderung an den technischen Support vor Ort. Der Bund investiert daher jetzt weitere 500 Millionen Euro für die Förderung der Ausbildung und der Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren, die sich vor Ort um die Technik kümmern sollen. Das ist ein wesentlicher Baustein, um die Digitalisierung der Schulen in nächster Zukunft zu forcieren.
Projekte zur Entwicklung nachhaltiger technischer IT-Administration in den Schulen waren im DigitalPakt Schule von Anfang an förderfähig. Allerdings blieb Schulen und Schulträgern durch die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie nicht die Zeit, auf Ergebnisse solcher technogisch anspruchsvollen Entwicklungsvorhaben zu warten. Mit der neuen Zusatzvereinbarung werden die Länder jetzt dabei unterstützt, Administratoren vor Ort zu finanzieren, die in den Schulen die Technik warten und dort künftig deutlich schneller aktiv werden können.
Das Administratoren-Programm reiht sich in die Digitalisierungs-Hilfen des Bundes in der Corona-Pandemie ein. Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Bund seine Anstrengungen ausgeweitet, um:
Gefördert werden professionelle Strukturen zur IT-Administration und zum IT-Support, welche im direkten Zusammenhang mit den gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen des zügigen Auf- und Ausbaus digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen im Rahmen des DigitalPakts Schule stehen.
Gefördert werden Personalkosten für professionelle Administrations- und Supportstrukturen. Hierzu gehören sowohl das Personal, das beim Land oder den Schulträgern angestellt ist, als auch Administrations- und Supportaufträge an externe Dienstleister.
Zusätzlich wird die Qualifizierung und Weiterbildung von bei den Ländern oder bei den Schulträgern angestellten IT-Administratorinnen und -Administratoren, finanziell unterstützt. Dies gilt auch für Personen, deren Personalkosten bereits über diese Zusatz-Verwaltungsvereinbarung gefördert wurde.
Die Bundesmittel werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Öffentliche und private Schulträger werden von den Ländern anteilig berücksichtigt. Ergänzt werden sie durch einen Eigenanteil der Länder von mindestens zehn Prozent, wie es auch im DigitalPakt Schule schon vereinbart ist.
Die Länder regeln die Verteilung der Mittel auf die Schulen bzw. Schulträger.
Nein. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der einzelnen Förderbekanntmachungen der Länder.
Antragsberechtigt sind Länder, Schulträger sowie interkommunale Träger sowie insbesondere auch mit der Durchführung betraute Organisationen im Rahmen der jeweiligen Förderbekanntmachung.
Antragsberechtigt für Aufwendungen für Qualifizierung und Weiterbildung sind im Bereich landesweiter Strukturen die Länder, im Bereich regionaler Dienstleister die Kommunen und sonstige Sachaufwandsträger.
Die Förderung erfolgt auf Antrag und nach Maßgabe der auf Grundlage und im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung auszugestaltenden Förderbekanntmachung des jeweiligen Landes.