Im DigitalPakt Schule werden nicht nur Projekte an Schulen, sondern auch Infrastrukturvorhaben gefördert, die über die jeweiligen Landesgrenzen hinausgehen. Diese länderübergreifenden Vorhaben (LüV) sind einmalig im föderalen Bildungssystem.
IT-Projekte, die mehrere Länder gemeinsam entwickeln und ausführen, waren im DigitalPakt Schule von Anfang an als Förderziel in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehen. Denn der DigitalPakt hat das Ziel, gemeinsame, möglichst bundesweite Strukturen zu schaffen.
In diesen sogenannten Länderübergreifenden Vorhaben (LüV) werden innovative, anschlussfähige Infrastrukturmaßnahmen finanziert. Es können sich dabei mindestens zwei, vorzugsweise aber alle Bundesländer an einem Projekt beteiligen. Voraussetzung dafür ist, dass die geschaffene Infrastruktur für alle Schulen in der Republik unmittelbar und niederschwellig nutzbar ist. Die Regeln im DigitalPakt schreiben vor, dass Länder, die nicht am Projekt beteiligt waren, die Ergebnisse dennoch einsetzen können. In solchen Vorhaben werden beispielsweise Themen gefördert, wie:
Die Länderübergreifenden Vorhaben setzen Standards für eine interoperable digitale Lehr-Lerninfrastruktur. Sie schaffen für die Schulen einen Rahmen für weitere darauf aufbauende und anschlussfähige Maßnahmen.
Weiterführend Informationen zu laufenden länderübergreifenden Vorhaben im Digitalpakt Schule erhalten Sie unter: https://www.kmk.org/de/themen/bildung-in-der-digitalen-welt/laenderuebergreifende-projekte.html