Hier finden Sie Hinweise zu den landesspezifischen Fördermöglichkeiten, zuständigen Stellen und Beratungsangeboten. Aktualisierungen erfolgen zeitnah.
Die Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) des Freistaats Bayern wurde am 30. Juli 2019 unterzeichnet und trat damit am 31. Juli 2019 in Kraft. Sie wurde am 14. August 2019 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Jeder Antrag zur Förderung einer Maßnahme ist vom Schulaufwandstrager beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus einzureichen.
Die Einreichung ist bis zum 31. Dezember 2021 möglich und ausschließlich elektronisch an diqitalpakt@stmuk.bavern.de zu richten.
Weitere Informationen zum "Sofortprogramm" finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6976/sonderbudget-leihgeraete.html .