Mit dem DigitalPakt Schule soll die digitale Infrastruktur in den Schulen auf einen modernen Stand gebracht werden. Hier gibt es Infos, was dabei möglich ist und was nicht.
Digitale Systeme und Werkzeuge durchdringen die Gesellschaft. Die Arbeitswelt verändert sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Viele nutzen selbstverständlich digitale Angebote, häufig ohne die dahinterstehenden Algorithmen und Geschäftsmodelle zu verstehen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die Auswirkungen auf die eigene Person und das Zusammenleben zu hinterfragen. Digitale Kompetenz ist deshalb von entscheidender Bedeutung: für jeden Einzelnen und jede Einzelne, um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll nutzen zu können und um gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben; und für die Gesellschaft, um Demokratie und Wohlstand im 21. Jahrhundert zu erhalten. Schulen müssen deshalb überall auf schnelles Internet zurückgreifen können und sollten über entsprechende Anzeigegeräte wie interaktive Whiteboards verfügen. Lehrerinnen und Lehrer müssen gut qualifiziert sein, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können. Mit dem DigitalPakt Schule bringen Bund und Länder beides entscheidend voran.
Kein Medium alleine erzeugt gute Bildung. Dies gilt auch für das Buch, das Schreibheft und die Kreidetafel. Es sind immer die pädagogischen Konzepte, die aus der Vielfalt an Angeboten gute Bildung machen. Daher gilt auch beim DigitalPakt Schule das Primat der Pädagogik. Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen, pädagogische Konzepte sowie die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften gehen Hand in Hand und folgen dem Grundsatz: Keine Förderung ohne Qualifizierung und ohne pädagogisches Konzept.
Digitale Medien und Lerninfrastrukturen ermöglichen neue Lernformen. Das ist hilfreich bei einigen großen Aufgaben, vor denen Schulen stehen: Angesichts der sozialen und kulturellen Vielfalt der Schülerschaft muss Bildung individueller gestaltet werden. Es ist für alle Schülerinnen und Schüler wie für Lehrkräfte lernförderlich, wenn individuelle Lernfortschritte genauer erfasst und durch gezielte Auswahl von Lernbausteinen und -materialien unterstützt werden können. Digitale Medien können das Lernen im Unterricht und außerhalb der Schule besser vernetzen und dazu beitragen, Bildungsbenachteiligung auszugleichen.
Über Online-Plattformen können sich Schülerinnen und Schüler auch von zu Hause aus sehr gut gemeinsam an schulischen Aufgagen arbeiten und sich austauschen. Fachleute sprechen vom „kollaborativen Lernen“. Digitale Medien können den Unterricht in vielen Fächern anschaulicher, praxisorientierter und aktivierender gestalten. Zum Beispiel können realitätsnahe digitale Simulationen komplexe Lernhinhalte im Unterricht nachvollziehbar machen, die bisher nur abstrakt behandelt werden konnten.
Analoge Experimente, haptische Erfahrungen und der Austausch mit Mitschülern und Lehrkräften im unmittelbaren Miteinander werden auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Sie bleiben von zentraler Bedeutung, denn Lernen ist ein sozialer Prozess.
Der Bund stellt finanzielle Mittel zum Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen bereit. Die Länder steuern die Entwicklung medienpädagogischer Konzepte durch die Schulen, kümmern sich um die Qualifizierung von Lehrkräften – über die Lehrerbildung, das Referendariat bis hin zur Weiterbildung – und prüfen, dass alle Antragsteller (in der Regel Kommunen als Schulträger und freie Schulträger) über Konzepte zur Sicherstellung von Betrieb, Support und Wartung verfügen. Daneben entscheiden die Länder, ob und wie sie mobile Endgeräte in ihren Lernmittelregelungen berücksichtigen.
Der DigitalPakt Schule ist eine Finanzhilfe auf der Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes. Damit sind die Länder zuständig für die administrative Umsetzung des DigitalPakts Schule. Die wichtigsten Regeln zur Beantragung und Durchführung der Förderung sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt worden. Die landesspezifischen Förderbedingungen werden gemäß Artikel 104b in Verbindung mit Art. 104c des Grundgesetzes von den Ländern im Detail formuliert und mit dem Bund abgestimmt. Der DigitalPakt Schule kann und will lediglich die Grundlagen für eine bundesweite digitale Infrastruktur an Schulen schaffen, kann jedoch nicht alle denkbaren Anforderungen an einzelnen Schulstandorten und für jedes einzelne Schulprofil abdecken. Die Länder haben daher die Möglichkeit, zusätzlich eigene Programme aufzulegen, mit denen sie den DigitalPakt Schule ergänzen.
Grundsätzlich herrscht zwischen Bund und Ländern Einigkeit, über die Laufzeit des DigitalPakts hinweg in einem engen Austausch zu bleiben. Die Zuständigkeit für das Schulwesen bleibt als wichtiger Bestandteil der Kulturhoheit der Länder unberührt. Eine dauerhafte Finanzierung des Bundes für schulische Infrastrukturen ist nicht vorgesehen.
Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die kommunalen und privaten Schulträger bzw. Länder zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 7 Milliarden Euro bereit. Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der ca. 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 162.500 Euro oder umgerechnet auf die derzeit ca. 11 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 590 Euro pro Schülerin und Schüler. Die genaue Mittelaufteilung hängt vom Bemessungsprinzip - zum Beispiel als Sockelbetrag pro Schule, nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler oder eine andere Größe - ab, das jedes Land in seiner Förderbekanntmachung festlegt.
Nach der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geht es nun an die Umsetzung in den Ländern. Jedes Land wird eine Förderrichtlinie veröffentlichen, die die Einzelheiten regelt, insbesondere das Antragsverfahren.
Bislang gab es nur die Möglichkeit von Finanzhilfen des Bundes für finanzschwache Kommunen. Damit der Bund den Ländern Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur in all ihren Kommunen gewähren kann, musste das Grundgesetz geändert werden. Der Bundestag hatte am 29.11.2018 den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit mit den Stimmen der Regierungsfraktionen, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Der Bundesrat hat am 14.12.2018 einstimmig den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer „grundlegenden Überarbeitung“ des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes angerufen. Begründet wurde dies vor allem mit einer Einfügung, nach der Finanzhilfen ab 2020 – und damit nach dem geplanten Beginn des DigitalPakts – mindestens zur Hälfte von den Ländern mitfinanziert werden müssen.
Mangels verfassungsrechtlicher Grundlage konnte der DigitalPakt Anfang 2019 daher nicht starten. Der Vermittlungsausschuss hat am 20.02.2019 einen Einigungsvorschlag vorgelegt, der die bestehenden Zuständigkeiten und die Finanzverantwortung der Länder für das Bildungswesen unberührt lässt. Diesem hat der Bundestag am 21.02.2019 mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt, der Bundesrat am 15.03.2019. Die Grundgesetzänderung ist am 4. April 2019 in Kraft getreten. Anschließend war es in einigen Ländern erforderlich, dass das Kabinett oder der Landtag grünes Licht für die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung gibt. Anfang Mai 2019 haben dann die Kultusministerinnen und Kultusminster der Länder sowie Bundesbildungsministerin Karliczek die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Der DigitalPakt ist damit am 17. Mai 2019 in Kraft getreten.
Nun geht es an die Umsetzung in den Ländern. Jedes Land wird eine Förderbekanntmachung oder Förderrichtlinie oder Verwaltungsvorschrift veröffentlichen, die die Einzelheiten regelt, insbesondere das Antragsverfahren. Wenn das alles zügig weitergeht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen.
Digitalisierung ist ein Prozess, kein Zustand. Ziel des DigitalPakts ist es, die infrastrukturellen Grundlagen für digitale Bildung in deutschen Schulen zu schaffen und Investitionshilfen als Anschub zu leisten. Förderfähig sind insbesondere die breitbandige Verkabelung innerhalb der Schulen bis zum Klassenzimmer, die WLAN-Ausleuchtung sowie stationäre Endgeräte wie zum Beispiel interaktive Tafeln. Für die genannten Investitionen reichen die vorgesehenen 6,5 Milliarden Euro aus. Hinzu kommen erhebliche Bundesmittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den schnellen Internet-Anschluss der Schulstandorte.
Bund und Länder haben sich in der Verwaltungsvereinbarung auf Fördergegenstände und -bedingungen verständigt. Es sind spezielle digitale Arbeitsgeräte förderfähig, die in der beruflichen Ausbildung wie beispielsweise VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen benötigt werden, sowie standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen. Das sind beispielsweise interaktive Tafeln. Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule erforderlich ist und sämtliche Infrastrukturkomponenten bereits vorhanden sind, sind in begrenztem Umfang auch Klassensätze mobiler Endgeräte förderfähig. Für die genaue Ausgestaltung der Regelung sind die Länder zuständig. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit versteht sich der DigitalPakt weiterhin eindeutig als Infrastrukturprogramm und und nicht als Förderprogram für Endgeräte. Mobile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts sind generell nicht förderfähig.
Durch die Schulschließungen infolge der Coronakrise ausgelöst, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass zur Unterstützung des Home Schoolings auch digitale Bildungsinhalte zusammen mit Investitionen in die Infrastruktur beantragt und gefördert werden dürfen. Diese Regelung ist bis zum Jahresende 2020 befristet.