Was bringt der DigitalPakt Schule den Schülerinnen und Schülern? Wie funktioniert das Verfahren?
Digitale Systeme und Werkzeuge durchdringen die Gesellschaft. Die Arbeitswelt verändert sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Viele nutzen selbstverständlich digitale Angebote, häufig ohne die dahinterstehenden Algorithmen und Geschäftsmodelle zu verstehen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die Auswirkungen auf die eigene Person und das Zusammenleben zu hinterfragen. Digitale Kompetenz ist deshalb von entscheidender Bedeutung: für jeden Einzelnen und jede Einzelne, um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll nutzen zu können und um gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben; und für die Gesellschaft, um Demokratie und Wohlstand im 21. Jahrhundert zu erhalten. Schulen müssen deshalb überall auf schnelles Internet zurückgreifen können und sollten über entsprechende Anzeigegeräte wie interaktive Whiteboards verfügen. Lehrerinnen und Lehrer müssen gut qualifiziert sein, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können. Mit dem DigitalPakt Schule bringen Bund und Länder beides entscheidend voran.
Kein Medium alleine erzeugt gute Bildung. Dies gilt auch für das Buch, das Schreibheft und die Kreidetafel. Es sind immer die pädagogischen Konzepte, die aus der Vielfalt an Angeboten gute Bildung machen. Daher gilt auch beim DigitalPakt Schule das Primat der Pädagogik. Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen, pädagogische Konzepte sowie die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften gehen Hand in Hand und folgen dem Grundsatz: Keine Förderung ohne Qualifizierung und ohne pädagogisches Konzept.
Digitale Medien und Lerninfrastrukturen ermöglichen neue Lernformen. Das ist hilfreich bei einigen großen Aufgaben, vor denen Schulen stehen: Angesichts der sozialen und kulturellen Vielfalt der Schülerschaft muss Bildung individueller gestaltet werden. Es ist für alle Schülerinnen und Schüler wie für Lehrkräfte lernförderlich, wenn individuelle Lernfortschritte genauer erfasst und durch gezielte Auswahl von Lernbausteinen und -materialien unterstützt werden können. Digitale Medien können das Lernen im Unterricht und außerhalb der Schule besser vernetzen und dazu beitragen, Bildungsbenachteiligung auszugleichen.
Über Online-Plattformen können sich Schülerinnen und Schüler auch von zu Hause aus sehr gut gemeinsam an schulischen Aufgagen arbeiten und sich austauschen. Fachleute sprechen vom „kollaborativen Lernen“. Digitale Medien können den Unterricht in vielen Fächern anschaulicher, praxisorientierter und aktivierender gestalten. Zum Beispiel können realitätsnahe digitale Simulationen komplexe Lernhinhalte im Unterricht nachvollziehbar machen, die bisher nur abstrakt behandelt werden konnten.
Analoge Experimente, haptische Erfahrungen und der Austausch mit Mitschülern und Lehrkräften im unmittelbaren Miteinander werden auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Sie bleiben von zentraler Bedeutung, denn Lernen ist ein sozialer Prozess.
Digitalisierung ist ein Prozess, kein Zustand. Ziel des DigitalPakts ist es, die infrastrukturellen Grundlagen für digitale Bildung in deutschen Schulen zu schaffen und Investitionshilfen als Anschub zu leisten. Förderfähig sind insbesondere die breitbandige Verkabelung innerhalb der Schulen bis zum Klassenzimmer, die WLAN-Ausleuchtung sowie stationäre Endgeräte wie zum Beispiel interaktive Tafeln. Für die genannten Investitionen reichen die vorgesehenen 6,5 Milliarden Euro aus. Hinzu kommen erhebliche Bundesmittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den schnellen Internet-Anschluss der Schulstandorte.
Der erste Schritt der Schule ist ein pädagogisches Konzept. Daraus soll hervorgehen, auf welche Weise digitale Werkzeuge im Unterricht eingesetzt werden sollen. Aus diesem Konzept leitet sich zugleich ab, welche digitale Ausstattung die Schule im DigitalPakt Schule benötigt und über den Schulträger beantragen will.
Das Konzept mit dem Antrag über die Ausstattung geht an den Schulträger. Das ist in der Regel die Kommune, bei privaten Schulen sind das Vereine oder andere Träger-Konstruktionen. Ein Schulträger sammelt die Anträge von allen seinen Schulen und prüft die Qualität und Stimmigkeit. Für alle seine Schulen beantragt der Schulträger dann die Gesamtsumme bei der "benannten Stelle" des Landes. Es ist den Schulträgern erlaubt, mehrere Anträge zu stellen, wenn beispielsweise einige Schulen schnell starten wollen und andere mehr Vorbereitungszeit benötigen.
Die "benannte Stelle" beim Land nimmt die Anträge entgegen, bewertet und bewilligt diese und zahlt die Fördermittel aus. Jedes Land muss eine solche Stelle für die Antragstellung benennen. Wer diese Stelle ist und was bei der Antragstellung genau zu beachten ist, veröffentlicht jedes Land in einer Förderbekanntmachung. Alle Bekanntmachungen sind mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vor Veröffentlichung abgestimmt.
In der Förderbekanntmachung eines Landes wird auch festgelegt, welches Prinzip ein Land bei der Mittelverteilung wählt. Es kann eine Verteilung über einen Sockelbetrag für jede Schule und dann zusätzlich einen Betrag pro Schüler ansetzen, um die Größe der Schule zu berücksichtigen. Manche Länder wollen nur mit einem Betrag pro Schüler planen oder bauen noch zusätzliche Faktoren für unterschiedliche Schultypen ein. Dies ist nur eines der Elemente, mit denen jedes Land die Förderung auf seine Bedarfe anpassen kann.
Die Grundsätze der Abläufe und viele Details haben der Bund und die Länder in der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule geregelt. Jedes Land kann jedoch in seinen Förderbekanntmachungen eigene Verfahrensregeln aufstellen und ergänzend inhaltliche Schwerpunkte setzen.