Sachsen

Hier finden Sie Hinweise zu den landesspezifischen Förderrichtlinien und -verordnungen sowie zuständigen Stellen und Beratungsangeboten.

Aktualisiert am 30.10.2023.

Thüringen Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Sachsen Saarland Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Bayern Baden-Württemberg Berlin

Das sächsische Staatsministerium für Kultus hat die Förderrichtlinie zum DigitalPakt am 21. Mai 2019 die "Richtlinie Digitale Schulen" veröffentlicht.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Mittlerweile wurden alle Anträge bewilligt. Die bewilligten Maßnahmen können bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden.

Im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ veröffentlichte der Freistaat Sachsen am 15. Juli 2020 die „Mobile-Endgeräte-Förderverordnung“. Am 12. Mai 2021 folgte die „Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung“ im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“. Zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung Administration wurde ebenfalls am 12. Mai 2021 die „IT-Administrations-Förderverordnung“ veröffentlicht.

Informationen zur „Mobile-Endgeräte-Förderverordnung“ (Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“)

Informationen zur Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung (Zusatzvereinbarung Leihgeräte für Lehrkräfte)

Informationen zur IT-Administrations-Förderverordnung (Zusatzvereinbarung Administration)

Weitere Informationen des Landes