Hier finden Sie Hinweise zu den landesspezifischen Förderrichtlinien und -verordnungen sowie zuständigen Stellen und Beratungsangeboten.
Aktualisiert am 30.10.2023.
Das sächsische Staatsministerium für Kultus hat die Förderrichtlinie zum DigitalPakt am 21. Mai 2019 die "Richtlinie Digitale Schulen" veröffentlicht.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Mittlerweile wurden alle Anträge bewilligt. Die bewilligten Maßnahmen können bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden.
Im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ veröffentlichte der Freistaat Sachsen am 15. Juli 2020 die „Mobile-Endgeräte-Förderverordnung“. Am 12. Mai 2021 folgte die „Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung“ im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“. Zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung Administration wurde ebenfalls am 12. Mai 2021 die „IT-Administrations-Förderverordnung“ veröffentlicht.
Informationen zur Förderbekanntmachung
Informationen zur „Mobile-Endgeräte-Förderverordnung“ (Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“)
Informationen zur Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung (Zusatzvereinbarung Leihgeräte für Lehrkräfte)
Informationen zur IT-Administrations-Förderverordnung (Zusatzvereinbarung Administration)
Weitere Informationen des Landes
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